Inklusionsunternehmen

Inklusionsunternehmen

Eine Definition des Begriffs Inklusionsunternehmen

Ein Inklusionsunternehmen ist ein juristisch selbstständiges besonderes Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Es verfolgt wirtschaftliche Ziele und besetzt gleichzeitig dauerhaft den ca. hälftigen Anteil seiner Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung. Es dient zur dauerhaften beruflichen Integration und Weiterbildung behinderter Menschen.

Das als gemeinnützig anerkannte Inklusionsunternehmen Chiemgau-Maßarbeit gGmbH hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen mit Behinderung zu integrieren, ihnen Praktika und Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen und reale Inklusion zu leben. Dies entsprechend den Maßgaben des SGB IX zur dauerhaften beruflichen Integration behinderter Menschen.

Chiemgau-Maßarbeit wird in eigener unternehmerischer Verantwortung geführt und erhält Nachteilsausgleiche aus der Ausgleichsabgabe für den besonderen Aufwand, der mit der Beschäftigung eines hohen Anteils an Menschen mit Behinderung verbunden ist. Im Regelfall werden dort 50% der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzt – in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit ortsüblicher Entlohnung.

Die Zielgruppe für die Beschäftigung in Chiemgau-Maßarbeit sind:

  • Menschen mit einer Lernbehinderung wie auch einer leichten geistigen Behinderung
  • leicht körperlich eingeschränkte Menschen
  • Menschen mit Behinderung aus dem Berufsbildungsbereich der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH, die sich durch Weiterbildungen für einen Inklusionsbetrieb qualifiziert haben oder über die Agentur für Arbeit bzw. den Integrationsfachdienst in der Chiemgau Maßarbeit beworben haben.

Unser Inklusionsunternehmen besteht in Form einer gemeinnützigen GmbH als eigenständige Tochtergesellschaft der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH und übernimmt Aufträge im Werkzeugbau, der Metallfertigung, im Holzbereich sowie im Garten- und Landschaftsbau. Alleinige Gesellschafterin der Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH ist die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten-Stiftung.

Seit 01.01.2018 ist „Inklusionsunternehmen“ der neue, offizielle Begriff des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für die bisherigen Integrationsunternehmen und Integrationsbetriebe.

Click to listen highlighted text!